Handelsblatt vom 11.09.2023, S. 8 (Tageszeitung / täglich ausser Samstag und Sonntag, Düsseldorf)
Rubrik im PS: | Energiepolitik |
Autor: | Silke Kersting |
Auflage: | 145.693 |
Reichweite: | 498.270 |
Ressort: | Politik |
GEG
So fördert der Staat künftig Wärmepumpe und Co.
Der Bundestag hat das Heizungsgesetz beschlossen. Zudem wurden die Bedingungen präzisiert, zu denen Bürger ab 2024 ihre Heizungen austauschen können. Ein Überblick.
Der Bundestag hat die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am Freitagnachmittag beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 399 Abgeordnete für die Reform, die schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor sorgen soll. 275 Parlamentarier stimmten mit Nein, fünf enthielten sich. Damit haben sich die Abgeordneten gleichzeitig auch für Eckpunkte zur Förderung des Heizungstauschs ausgesprochen. Die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen ebenso wie das GEG am 1. Januar 2024 in Kraft treten, hieß es am Freitag in Kreisen des grün-geführten Bundeswirtschaftsministeriums. Anpassungen würden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Dazu gehört auch die Möglichkeit, künftig einen zinsverbilligten Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW aufnehmen zu können. Das gilt aber nicht für alle: Wer ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen überschreitet, kann diese Option nicht nutzen. Besserverdiener gehen trotzdem nicht ganz leer aus. Bis die Änderungen in Kraft treten, gelten die aktuellen Bedingungen beim Tausch einer Heizung weiter. Folgende Förderoptionen sind im GEG vorgesehen:
Erstens:
Für den Heizungstausch wird es direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten geben. Hier gibt es drei Bausteine:
Zweitens:
Boni und Grundförderung sind addierbar, allerdings auf 70 Prozent begrenzt.
Drittens:
Die Grundförderung kann nicht auf die Mieter umgelegt werden. Hierdurch soll der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen begrenzt werden.
Viertens:
Die künftigen, maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt. Das gilt auch für die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Das heißt: Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss beträgt – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – 21.000 Euro. Das wäre weniger als heute. Derzeit ist noch eine Förderung von bis zu 24.000 Euro möglich. Das liegt daran, dass die Bemessungsgrundlage bislang noch höher ist.
Bei Mehrfamilienhäusern betragen nach bisherigem Stand die maximal förderfähigen Investitionskosten 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit je 10.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 3000 Euro. Der Wohn- und Immobilienwirtschaft geht das nicht weit genug.
Fünftens:
Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können wie bisher Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden, etwa für die Dämmung des Gebäudes oder für die Optimierung einer Heizung. Die Fördersätze betragen hier weiterhin 15 Prozent. Dazu kommt ein Bonus von fünf Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan oder 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
Sechstens:
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden. In der Summe gilt dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten in Höhe von 90.000 Euro, wenn sowohl die Heizung ausgetauscht wird als auch andere Effizienzmaßnahmen erfolgen. Das wäre eine Verbesserung zur aktuellen Förderung. Derzeit betragen die maximal förderfähigen Investitionskosten 60.000 Euro für alle Maßnahmen am Gebäude innerhalb eines Kalenderjahres.
Siebtens:
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro können für den Heizungsaustausch und weitere Effizienzmaßnahmen einen zinsverbilligten Kredit bei der KfW in Anspruch nehmen. Die genauen Konditionen müssen allerdings noch festgelegt werden. Alternativ kann auch weiterhin die Möglichkeit der steuerlichen Förderung in Anspruch genommen werden.
ZITATE FAKTEN MEINUNGEN 21.000 Euro beträgt der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss künftig – weniger als heute. Quelle: Förderkonzept 15 Prozent betragen die Fördersätze für Effizienzmaßnahmen wie die Dämmung des Gebäudes. Quelle: Förderkonzept